Marketingversprechen und Praxisrealität passen oft nicht zusammen. Zum Thema KI Zahnarztpraxis findest Du schnell Anbieter, die alles versprechen. Gleichzeitig triffst Du auf Kolleginnen und Kollegen, die abwinken. Beides hilft Dir bei der Entscheidung wenig. Deshalb ordnen wir auf dieser Seite den Markt. Dabei erfährst Du, welche Anwendungen heute stabil im Alltag laufen und welche noch in der Erprobung stecken. Außerdem zeigen wir, welche Anwendungen unter das Medizinprodukterecht fallen und welche nicht.
Dazu erklären wir die rechtlichen Pflichten, denn im Juli 2026 hat sich einiges verschoben. Am Ende weißt Du, womit ein sinnvoller Einstieg beginnt. Zudem kennst Du die Fragen, die Du jedem Anbieter stellen solltest. Schließlich lernst Du, woran Du den Nutzen in Deiner eigenen Praxis misst. Kurz gesagt: Die schnellsten Ergebnisse liefert heute nicht die Bildanalyse, sondern die Dokumentation.
Der Begriff KI in der Zahnarztpraxis meint längst kein einzelnes Produkt mehr. Dahinter steht ein gutes Dutzend unterschiedlicher Werkzeuge für verschiedene Stellen Deines Behandlungstages. Vor dem Termin helfen sie bei der Aufnahme. Danach unterstützen sie Dich in der Diagnostik am Röntgenbild. Am Stuhl erleichtern sie die Dokumentation und anschließend die Abrechnung.
Der Reifegrad unterscheidet sich dabei erheblich: Sprachdokumentation und Bildbefundung sind erprobt und im Alltag angekommen. Prognosemodelle für die Prophylaxe stehen dagegen noch am Anfang. Deshalb zeigen die folgenden Abschnitte für jeden Bereich, was die Technik übernimmt und was bei Dir bleibt.
Wie verbreitet der Einsatz ist, hängt von der Quelle ab. Eine Umfrage von Medizinio kommt 2026 bei 194 Befragten auf 37,6 Prozent. Beim Bitkom ist es dagegen fast jede siebte Arztpraxis. Beide Umfragen erfassen vor allem Arztpraxen und kaum Zahnarztpraxen. Als Marktzahl taugt beides daher wenig. Aufschlussreicher ist ein anderer Befund: Anwender nennen fehlende Schnittstellen zur Praxissoftware als wichtige Schwachstelle.
Laut einer Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung von 2022 hat eine durchschnittliche Praxis einen Bürokratieaufwand von über 24 Stunden pro Woche. Rund sechs Stunden entfallen auf jeden Praxisinhaber, 2,5 Stunden auf jeden Mitarbeitenden. Die Dokumentation macht davon einen erheblichen Teil aus. Die übrigen Papierquellen behandeln wir auf der Seite zur papierlosen Zahnarztpraxis.
Genau hier setzt die Sprachdokumentation am Behandlungsstuhl an. Du sprichst den Befund, das System strukturiert ihn, und danach gibst Du ihn frei. Eine Untersuchung des King’s College London erschien dazu am 3. November 2025 online im Journal of Dental Research. Bei kieferorthopädischen Befundtexten sparten die besten Systeme bis zu 60 Prozent Zeit gegenüber der Tastatur.
Zugleich weisen die Forschenden auf klinisch bedeutsame Fehler hin, zum Beispiel verwechselte Zähne. Deshalb raten sie davon ab, die Texte ungeprüft zu übernehmen. Mehr dazu findest Du auf der Seite zur KI Dokumentation.
Der erste Berührungspunkt liegt vor der Behandlung. Bei der digitalen Anamnese füllen Patienten den Bogen auf dem Tablet aus, noch bevor sie im Behandlungszimmer sitzen. Die Software prüft, ob die Angaben vollständig und stimmig sind. Dabei hebt sie hervor, was für Dich wichtig ist:
Zeit am Empfang, und Du gewinnst Sicherheit im Behandlungszimmer. Mehrsprachige Bögen lösen außerdem ein zeitraubendes Problem im Alltag: die Verständigung mit Patienten, die kein Deutsch sprechen. Übersetzung und Auswertung laufen dabei im selben Schritt.
Die Übersicht ordnet die Anwendungen nach Zeitpunkt im Praxisablauf, Reifegrad und regulatorischer Einstufung. Für Deine Auswahl ist die letzte Spalte entscheidend, also die Einstufung nach der europäischen Medizinprodukteverordnung MDR. Mit der Zweckbestimmung legt der Hersteller fest, wofür seine Software gedacht ist. Anwendungen mit diagnostischer Zweckbestimmung sind Medizinprodukte und brauchen das Kennzeichen CE, verwaltungsnahe Werkzeuge nicht.
Der Reifegrad beschreibt die Verbreitung im deutschen Markt im September 2026 und keine Produktbewertung. Nutze die Tabelle also als Landkarte für Deine Planung. Anwendungen ohne Einstufung als Medizinprodukt führst Du meist in wenigen Tagen ein. Die Röntgenbefundung in 2D und 3D verlangt dagegen mehr: Vorbereitung, Abstimmung mit dem Röntgenhersteller und zusätzliche Nachweise. Beginne deshalb mit den einfachen Anwendungen, dann verlierst Du deutlich weniger Zeit.
Einsatzbereich | Was die KI übernimmt | Zeitpunkt im Praxisablauf | Reifegrad 2026 | Medizinprodukt nach MDR |
Digitale Anamnese | Erfassung, Prüfung auf Plausibilität, Hinweis auf Risikofaktoren | vor der Behandlung | ausgereift | nein, verwaltungsnah |
Terminvergabe und Recall | Planung der Auslastung, Prognose von Ausfällen, Erinnerungen | laufend | ausgereift | nein |
Röntgenbefundung 2D | Markierung von Karies, Restaurationen, Knochenabbau | während der Diagnostik | ausgereift, Prüfung ist Pflicht | ja, in der Regel Klasse IIa |
Auswertung von DVT und Aufnahmen in 3D | Segmentierung, Vermessung, Implantatplanung | Planungsphase | verfügbar, wachsend | ja |
Sprachdokumentation | Strukturierter Befund aus dem gesprochenen Wort | während der Behandlung | ausgereift | nein, ohne Diagnosebezug |
Abrechnungsvorschlag | Zuordnung von BEMA, GOZ und GOÄ, Begründungstexte | direkt nach der Behandlung | ausgereift | nein |
HKP | Vorbefüllung und Prüfung auf Plausibilität | Planungsphase | wachsend | nein |
Patientenkommunikation | Erklärtexte, Nachrichten zum Recall, Rückfragen | laufend | wachsend | nein |
Visuelle Patientenaufklärung | Darstellung des Befunds für das Beratungsgespräch | Beratung | wachsend | abhängig von der Zweckbestimmung |
Risikoeinschätzung Prophylaxe | Empfehlung von Intervallen für den Recall | Recall | früh | ja, bei Diagnosebezug |
Telefonannahme | Anrufannahme, Terminwünsche, Weiterleitung | laufend | ausgereift | nein |
Dokumentation von Qualität und Hygiene | Protokolle, Fristen, Nachweise | laufend | wachsend | nein |
Übertragung in die ePA | Aufbereitung strukturierter Inhalte | nach der Behandlung | wachsend | nein |
Die Röntgenbefundung mit KI markiert auffällige Bereiche auf Bissflügelaufnahmen, Einzelzahnaufnahmen und Panoramaaufnahmen. Dazu gehören kariöse Läsionen, Restaurationen, Wurzelfüllungen und Knochenabbau. Ein internationales Forschungsteam berichtete 2025 in der Fachzeitschrift Bioengineering über ein System mit Deep Learning, das aus vielen Beispielen lernt. Das System unterstützt die Diagnose einer odontogenen Sinusitis. Dafür bestimmte es auf Panoramaaufnahmen die Position einzelner Zähne mit einer Genauigkeit von 98,2 Prozent.
Vor dem klinischen Einsatz fordern die Autoren allerdings selbst zwei Dinge: eine weitere Validierung der Zuverlässigkeit und eine rechtliche Klärung.
Der praktische Nutzen liegt weniger im spektakulären Fund als in der Konstanz. So übersieht die Software am späten Nachmittag nicht, was ihr morgens aufgefallen wäre. Die Diagnose stellst weiterhin Du. Regulatorisch gehört die Röntgenbefundung zu den Anwendungen von KI in der Zahnarztpraxis mit den strengsten Vorgaben.
Im Patientengespräch entsteht ein zweiter Nutzen. Ein farbig markierter Befund auf dem Monitor erklärt eine Behandlungsempfehlung oft besser als jede Beschreibung. Dadurch fällt vielen Patienten die Zustimmung zur Therapie leichter.
Zwischen Behandlung und Rechnung geht regelmäßig Geld verloren, meist unbemerkt. Fehlt eine Leistung im Befund, taucht sie in keiner Abrechnung auf. Moderne Systeme leiten Abrechnungsvorschläge nach BEMA und GOZ direkt aus dem dokumentierten Befund ab und liefern die Begründung gleich mit.
Das ist besonders bei erhöhten Steigerungsfaktoren wichtig. Oberhalb des 2,3fachen Satzes verlangt § 10 Absatz 3 GOZ nämlich eine schriftliche Begründung für die einzelne Leistung beim Patienten. Pauschale Textbausteine bestehen deshalb selten die Prüfung durch Erstattungsstellen. Wie das im Detail funktioniert, zeigen wir auf der Seite zur intelligenten Abrechnung.
Für die gesetzliche Abrechnung gilt dasselbe Prinzip: Der dokumentierte Befund trägt die Ziffer und hält einer Plausibilitätsprüfung stand. Der Grundsatz bleibt in beiden Welten gleich: Die KI schlägt vor, Du entscheidest.
Eine nüchterne Einordnung hilft Dir mehr als jede Produktbroschüre. KI in der Zahnarztpraxis ist heute stark bei wiederkehrenden, klar strukturierten Aufgaben, für die es viele Beispiele gibt. Dazu gehören Sprache in Text, Muster im Bild und die Zuordnung von Ziffern. Schwach bleibt die Technik jedoch bei allem, was Kontext, Erfahrung und Abwägung verlangt. Dazwischen liegt eine Grauzone mit guten Vorschlägen, die trotzdem falsch sein können.
Genau deshalb verlangt das Berufsrecht, dass ein Mensch die Entscheidung trägt. Die europäische KI Verordnung schreibt menschliche Aufsicht zudem für Hochrisikosysteme vor. Das sind Anwendungen mit KI, welche die Verordnung als besonders riskant einstuft.
Die nächsten Abschnitte zeigen Dir die Belege, die Rechtslage und die Stellen, an denen die Technik im Alltag noch stolpert. Diese Einordnung ist mehr als Theorie, denn sie zeigt, welche Anwendung Du ohne Bedenken einführst. Bei anderen gehören zusätzliche Prüfschritte dazu.
Die Forschung ist weiter, als der Praxisalltag vermuten lässt. Für die Bildbefundung gibt es inzwischen zahlreiche Untersuchungen. Demnach macht die Unterstützung durch KI vor allem frühe kariöse Läsionen sichtbar, die ohne KI häufig unentdeckt bleiben. Aus genau dieser Forschung stammt dentalXrai, eine Ausgründung der Charité.
Für die Dokumentation zeigt die Studie des King’s College London beides: belastbare Zahlen zur Zeitersparnis und klinisch bedeutsame Fehler. Diese doppelte Botschaft zieht sich durch alle Belege zur KI in der Zahnarztpraxis: Der Gewinn ist messbar, aber Du musst die Ergebnisse konsequent kontrollieren.
Achte deshalb bei Angaben von Anbietern auf die Quelle. In einer begutachteten Fachzeitschrift prüfen unabhängige Fachleute jede Studie vor der Veröffentlichung. Eine Zahl von dort hat daher ein anderes Gewicht als eine interne Auswertung ohne nachvollziehbaren Studienaufbau.
Die Bundeszahnärztekammer hat im Oktober 2025 eine Handreichung zu Rechtsrahmen, Berufsrecht und Checklisten veröffentlicht. Der Kernsatz lässt wenig Spielraum: Zahnärztinnen und Zahnärzte bleiben auch beim Einsatz von KI persönlich voll verantwortlich. Deine eigenverantwortliche Berufsausübung steht damit über jedem Vorschlag eines Systems. Praktisch heißt das: Du prüfst jeden Befund, jeden Karteieintrag und jede Abrechnungsposition und gibst sie frei.
Diese menschliche Letztentscheidung ist zugleich der Kern der europäischen KI Verordnung für Hochrisikosysteme. Deshalb sind Systeme für Deine Zahnarztpraxis ungeeignet, wenn sie Vorschläge ohne Prüfschritt vollautomatisch übernehmen. Die Prüfung kostet dabei wenig Zeit. Für einen strukturierten Vorschlag brauchst Du nur Sekunden. Denselben Eintrag selbst zu schreiben, dauert mehrere Minuten.
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Gib einfache Stichpunkte zur durchgeführten Behandlung ein.
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Wir glauben: Jeder verdient ein Gesundheitssystem, das effizienter, transparenter und zugänglicher ist. Dafür setzen wir auf Interoperabilität. Das heißt: Unterschiedliche Systeme können Daten miteinander austauschen. Außerdem digitalisieren wir traditionelle Prozesse. Beides entlastet das Fachpersonal und verbessert das Patientenerlebnis. Unsere Kooperationspartner unterstützen uns auf dieser Mission.
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Der häufigste Fehler beim Einstieg ist es, zur spektakulärsten statt zur wirksamsten Anwendung zu greifen. Führe KI in der Zahnarztpraxis zuerst dort ein, wo der Schmerz am größten und das Risiko am kleinsten ist. Das ist selten die Diagnostik. Vorher klärst Du die rechtlichen Fragen, und das ist seit Juli 2026 einfacher geworden. Der Grund dafür ist der Digital Omnibus, also die Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI Verordnung. Er hat die vollen Pflichten für Hochrisikosysteme nach hinten verschoben. Die übrigen Pflichten sind gut zu bewältigen.
Im Folgenden findest Du die Reihenfolge für die Einführung, die Fragen an jeden Anbieter und den Rechtsrahmen als Tabelle. Wichtig ist dabei die Verteilung der Rollen. Den größten Teil der Nachweise schuldet Dir der Hersteller. Deine Aufgabe ist es, diese Unterlagen einzufordern, abzulegen und Deine eigenen Abläufe darauf einzustellen.
Behandlungsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt. Dazu gehören auch Röntgenbilder und Sprachaufnahmen. Vor dem ersten Einsatz unterschreibst Du den Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser Vertrag regelt, wie ein Dienstleister Daten in Deinem Auftrag verarbeiten darf. Außerdem klärst Du die Verschlüsselung und vergibst die Zugriffsrechte. Entscheidend ist aber die Frage: Wo liegen die Daten?
Wir setzen bei DocGaid auf lokale Datenhaltung direkt auf dem Server Deiner Praxis. Deshalb verlassen Patientendaten das Haus nicht, wenn unsere KI sie verarbeitet. Frag zusätzlich jeden Anbieter, wie lange er Aufnahmen speichert. Lass Dir auch erklären, wie er Deine Inhalte vom Training seiner KI ausschließt. Ausweichende Antworten sind hier ein klarer Grund gegen den Anbieter.
Kläre zudem, was bei einem Wechsel des Anbieters oder bei der Abgabe Deiner Praxis mit den Daten geschieht. Einen sauberen Weg für den Export solltest Du vor Vertragsschluss festlegen. Danach kannst Du darüber kaum noch verhandeln.
Ohne Ausgangswerte bleibt jede Bewertung Gefühlssache. Miss diese Werte vor dem Start und nach vier Wochen:
Am schnellsten kommst Du allerdings über ein Gespräch zu einer belastbaren Einschätzung. Beschreibe uns Deinen typischen Behandlungstag, dann zeigen wir Dir, welche Anwendungen dort greifen und in welcher Reihenfolge. Über 100 Praxen arbeiten bereits mit DocGaid. Buche einen unverbindlichen Kennenlerntermin oder schreibe uns über das Kontaktformular. Einen Überblick über alle Bausteine findest Du auf der Seite zur Digitalisierung Deiner Zahnarztpraxis.
Diese Reihenfolge hat sich in Praxen bewährt, weil jeder Schritt den nächsten trägt:
Für den Anfang reicht ein Pilotbereich mit einem Behandler und einem Zimmer für zwei Wochen. Damit beurteilst Du Akzeptanz und Nutzen realistisch. Beginne zunächst mit häufigen und klar strukturierten Fällen wie Kontrolle, Füllungstherapie und professioneller Zahnreinigung. Komplexe Eingriffe folgen, sobald Dein Team sicher mit dem System umgeht.
Nimm diese Fragen in jedes Gespräch mit einem Anbieter mit. Die Antworten trennen ausgereifte Systeme von gut gestalteten Oberflächen:
Systeme, die Behandler mitentwickelt haben, beantworten diese Fragen ohne Umschweife. Wir haben DocGaid genau aus dieser Sicht aufgebaut: von Ärzten für Ärzte, direkt aus dem Praxisalltag. Bestehe außerdem auf einem Test mit Deinen eigenen Fällen statt auf einer vorbereiteten Vorführung. Erst dabei zeigt sich die fachliche Tiefe eines Systems.
Beim Einsatz von KI greifen sechs Regelwerke gleichzeitig: Medizinprodukterecht, KI Verordnung, Datenschutz, Recht des Behandlungsvertrags, Berufsrecht der Kammern und die Richtlinie zur Sicherheit der IT. Die Tabelle gibt den Stand September 2026 wieder und macht aus jeder Vorgabe eine konkrete Aufgabe. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt sie allerdings nicht.
Die meisten Punkte erledigst Du mit drei Dokumenten und einem Teamtermin. Dazu gehören der unterschriebene Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die ergänzte Patienteninformation und ein kurzer Schulungsnachweis. Lege diese Unterlagen zusammen mit der Zweckbestimmung jeder Anwendung an einem Ort ab. So sparst Du Dir bei einer Prüfung viel Sucherei.
Regelwerk | Was gilt | Deine Aufgabe |
Regel 11 MDR, Verordnung (EU) 2017/745 | Software für diagnostische oder therapeutische Entscheidungen fällt meist in Klasse IIa. Die Neufassung ist nur ein Entwurf ohne Rechtswirkung. | Zweckbestimmung und Kennzeichen CE schriftlich einholen |
Berufsrecht, Handreichung der BZÄK vom Oktober 2025 | Du arbeitest eigenverantwortlich und trägst die volle persönliche Verantwortung. | Jeden Vorschlag der KI prüfen und die Freigabe dokumentieren |
Art. 4 KI Verordnung, seit 02.02.2025 | Seit Juli 2026 Pflicht, die KI Kompetenz des Personals zu fördern, statt sie sicherzustellen | Praxisbezogene Schulung durchführen und nachweisen |
Art. 50 KI Verordnung, seit 02.08.2026 | Transparenz gegenüber Betroffenen nur in bestimmten Fällen | Patienten und Team über den Einsatz informieren |
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026 | Pflichten für Hochrisikosysteme verschoben: Anhang III auf 02.12.2027, Anhang I auf 02.08.2028 | Übergangszeit für Abläufe, Nachweise und Schulung nutzen |
Art. 9 DSGVO | Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. | Rechtsgrundlage und Löschkonzept festlegen, Daten nur für ihren Zweck nutzen |
Art. 28 DSGVO | Vertrag mit jedem Dienstleister, der Daten in Deinem Auftrag verarbeitet | Vor dem ersten Einsatz abschließen und ablegen |
Art. 30 DSGVO | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, also eine Liste aller Datenverarbeitungen | Jede Anwendung mit KI dort eintragen |
Art. 32 DSGVO | Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten | Verschlüsselung, Rollenkonzept und Zugriffsprotokolle umsetzen |
Richtlinie zur Sicherheit der IT nach § 390 SGB V, verbindlich seit 02.01.2026 | Mindestmaß an Sicherheit für die IT jeder Praxis, weitere Anlagen je nach Zahl der Personen, die ständig Daten verarbeiten | Schulung, Updates und Dokumentation nachweisbar regeln |
Art. 35 DSGVO | Datenschutzfolgenabschätzung bei hohem Risiko, also eine Prüfung der Risiken für Betroffene | Prüfung durchführen und Ergebnis dokumentieren |
§ 203 StGB | Schweigepflicht auch für externe Mitwirkende | Verpflichtung zur Verschwiegenheit vom Anbieter einholen |
§ 630f BGB | Dokumentation im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung, Änderungen nachvollziehbar | Einträge zeitnah freigeben, Verlauf der Änderungen sichern |
§ 630h Abs. 3 BGB | Fehlt eine gebotene wesentliche Maßnahme in der Akte, gilt sie bis zum Beweis des Gegenteils als nicht erfolgt. | Vollständige Einträge sicherstellen |
§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ | Oberhalb des 2,3fachen Satzes brauchst Du eine Begründung für die einzelne Leistung. | Besonderheiten diktieren statt Textbausteine verwenden |
Pflicht zur Nutzung der ePA, seit 01.10.2025 | Nutzung und Befüllung sind Pflicht, Sanktionen bei Nichtnutzung seit 01.01.2026 | Anbindung an die TI und strukturierte Einträge sicherstellen |
Rund um das Thema KI Zahnarztpraxis stellen Praxen immer wieder dieselben Fragen. Hier findest Du die Antworten, kurz und klar.
Zuerst lohnt sich die Sprachdokumentation. Mit ihr gewinnst Du am meisten Zeit, und zwar täglich bei jeder Behandlung. Regulatorisch ist sie außerdem unkompliziert, denn sie hat keine diagnostische Zweckbestimmung. Danach folgen die Abrechnungsvorschläge auf Basis desselben strukturierten Befunds. Auch die Bildbefundung lohnt sich, braucht als Medizinprodukt aber mehr Vorbereitung. Beginne deshalb dort, wo täglich Text entsteht, und nicht bei der Diagnostik.
Das hängt allein von der Zweckbestimmung des Herstellers ab. Unterstützt eine Software diagnostische oder therapeutische Entscheidungen, fällt sie nach Regel 11 der MDR meist in Klasse IIa. Dann muss sie das Kennzeichen CE tragen. Werkzeuge für Dokumentation und Abrechnung ohne Diagnosebezug sind dagegen keine Medizinprodukte.
Lass Dir diese Angabe schriftlich geben, denn davon hängen Deine Nachweise ab. Ein Entwurf der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 würde Software nach einer neuen Regel 11 zunächst in Klasse I einordnen. Beschlossen ist davon nichts, Rechtswirkung hat er bisher nicht.
Die Pflicht zur KI Kompetenz des Personals gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde nicht verschoben. Seit der Änderung vom Juli 2026 musst Du die Kompetenz Deines Teams aber nur noch fördern, nicht mehr sicherstellen. Außerdem gilt seit dem 2. August 2026 in bestimmten Fällen die Transparenzpflicht.
Die vollen Pflichten für Hochrisikosysteme greifen je nach System erst ab Dezember 2027 oder August 2028. Das ist eine Atempause bei der Dokumentationslast, nicht bei der Sorgfalt. Regle deshalb jetzt die Freigaben und plane die Schulung. Dann erfüllst Du spätere Anforderungen ohne Zeitdruck.
Nein. Die Bundeszahnärztekammer stellt klar, dass die persönliche Verantwortung beim Behandler bleibt. Die KI liefert Hinweise und Vorschläge, aber Diagnose und Therapieentscheidung liegen bei Dir. Dabei prüfst Du jeden Vorschlag und gibst ihn frei. Diese Rollenverteilung ist berufsrechtlich bindend, und kein Vertrag kann daran etwas ändern.
Ja. Die Informationspflichten der DSGVO gelten, wenn eine KI Patientendaten verarbeitet. Die Transparenzpflicht der KI Verordnung kommt in bestimmten Fällen hinzu, zum Beispiel wenn Patienten direkt mit einer KI kommunizieren.
Ergänze deshalb Deine Datenschutzerklärung und informiere Deine Patienten vor der ersten Aufnahme. Dokumentiere auch ihre Zustimmung, am besten digital im Anamnesebogen. Informiere außerdem Dein Team und gegebenenfalls den Betriebsrat. Erfahrungsgemäß reagieren Patienten positiv, sobald Du den Nutzen in einem Satz erklärst.
Meist nicht, denn für Anamnese, Dokumentation und Abrechnung genügen ein Tablet am Behandlungsplatz und ein leistungsfähiger Praxisserver. Anspruchsvoller wird es bei der Bildanalyse, weil Du dort zusätzlich Rechenleistung und eine Anbindung an das Röntgensystem brauchst. Prüfe deshalb vorab das Alter Deines Servers und die Netzwerkverkabelung an den Behandlungsplätzen. Beides bremst im Alltag häufiger als die Software selbst.
Die technische Einrichtung ist meist an einem Tag erledigt. Plane danach ein bis zwei Wochen ein, bis sich Dein Team an die KI gewöhnt hat. Nach etwa 30 Tagen im Regelbetrieb kannst Du dann den Nutzen anhand Deiner eigenen Kennzahlen gut beurteilen. Welche Ausgangswerte Du dafür vor dem Start erhebst, zeigt der Abschnitt „Nutzen messen und starten: der Weg in den Regelbetrieb“.
Die KI ersetzt Tätigkeiten, keine Menschen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat im März 2026 seinen Fachkräftereport vorgelegt. Laut diesem Report bleiben bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten knapp 47 Prozent der offenen Stellen rechnerisch unbesetzbar. Deshalb stellt sich die umgekehrte Frage: Wie werden Deine vorhandenen Fachkräfte frei für die Arbeit am Patienten? Mit KI schreibt die Assistenz nicht mehr mit, sondern arbeitet am Stuhl. Außerdem arbeiten sich neue Teammitglieder schneller ein.
Achte auf drei Warnsignale:
Seriöse Anbieter legen Dir hingegen von sich aus Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Zweckbestimmung und Schulungskonzept vor. Ein Warnsignal sind auch Angaben zur Zeitersparnis ohne nachvollziehbare Quelle.
Eine Kohortenstudie der University of California San Francisco maß über zwei Jahre zehn Prozent weniger Dokumentationszeit. Die gesamte Zeit im elektronischen Aktensystem sank nur um drei Prozent. Beide Werte liegen damit deutlich unter Laborergebnissen. Die Zahnärztlichen Mitteilungen berichteten im Mai 2026 darüber.
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